Teil 1- der Koalitionsvertrag 2013 und Fair Travel

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Zumindest Mindestlohn

 Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de
Vorhang auf für die neue Regierung
Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Nachdem die Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU, CSU und SPD am 27.11.2013 mit dem Koalitionsvertrag abgeschlossen wurden und letztlich alle beteiligten Parteien zugestimmt hatten, stellt sich die Frage, welchen Auswirkungen der Vertrag auf die Umsetzung und die Weiterentwicklung des Fair-Travel-Konzeptes haben würde.
Das Wichtigste ist wohl die Einigung auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 €. Zwar hat die CDU noch eine stufenweise Einführung durchgesetzt, aber ab 01.01.2017 wird er wohl, nach Meinung der SPD für alle gelten. Dies sollte eine spürbare Verbesserung der Entlohnung der Beschäftigten in der Tourismusbranche mit sich bringen, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch in den vielen Call-Centern. Ob die 8,50 € schon als fair gelten können, sei erst einmal dahin gestellt, aber es wäre ein erster Schritt.
Wir werden sehen, ob die nunmehr von der CDU/CSU geforderten Ausnahmen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-lehnt-ausnahmen-vom-mindestlohn-ab-a-940989.html) von der SPD abgewehrt werden können, oder nicht.

Weitere Informationen zum Koalitionsvertrag 2013 können hier abgerufen werden.

Ein Kommentar zu „Teil 1- der Koalitionsvertrag 2013 und Fair Travel

    […] die Weiterentwicklung des Fair-Travel-Konzeptes haben würde. In diesem Zusammenhang haben wir in Teil 1 den Mindestlohn zumindest Anerkennung gezollt. In Teil 2 lässt uns die “Initiative […]

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